Förderung und Unterstützung wissenschaftlicher Palästina-Forschungen durch den Deutschen Verein zur Erforschung Palästinas

Der Deutsche Verein zur Erforschung Palästinas (DPV) schreibt für das Jahr 2016 Fördermittel in Höhe von 5.000 Euro zur Durchführung von wissenschaftlichen Palästina-Forschungen aus.

Die Mittel dienen der Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen Projekten mit hohem Stel- lenwert für die Erforschung Palästinas. Sie sollen bevorzugt Mitgliedern des DPV gewährt werden und vorzugsweise Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugutekommen.

Anträge auf Zuweisung der Fördermittel können bis zum 31. März 2016 eingereicht werden. Sie sind an den Vorsitzenden des DPV zu richten (Anschrift siehe unten).

Über die Anträge entscheidet der Vorstand des DPV im April 2016. Dementsprechend können Förder- maßnahmen frühestens im Mai 2016 beginnen. Sollte der Vorstand des DPV mehrere Anträge bewil- ligen, so wird die maximal zur Verfügung stehende Summe von 5.000 Euro auf mehrere Projekte verteilt. Die bisher vergebenen Fördersummen für einzelne Projekte lagen zwischen ca. 1.000 und 4.000 Euro (Ausschreibungen der Jahre 2005–2014).

Folgende Einzelheiten gelten für die Ausschreibung:

Ausschreibung und Entscheidung zur Bewilligung erfolgen vorbehaltlich der finanziellen Situation des DPV. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. Wenn die Antragstellenden zu dem gleichen Projekt an anderer Stelle Gelder beantragen oder erhalten, ist dies dem DPV bei der Antragstellung mitzuteilen. Betrifft der Antrag den Teil eines übergeordneten Gesamtprojektes, ist das Verhältnis von beantragtem Teil- zum Gesamtprojekt zu erläutern.

Nach Abschluss des geförderten Projektes sind dem Vorsitzenden ein Kurzbericht über die geleistete Arbeit und eine Abrechnung zuzusenden. Gewünscht wird eine Publikation der Forschungsergebnisse in der Zeitschrift des Deutschen Palästina-Vereins oder in den Abhandlungen des Deutschen Palästi- na-Vereins, gegebenenfalls auch auf der Homepage des DPV.

Fördermittel müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Bewilligung abgerufen und dann in weiteren zwei Jahren nach Abruf (mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen) abgerechnet werden. Im Fall der Fristüberschreitung beim Abruf hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung zurückzu- nehmen. Im Fall der Fristüberschreitung bei der Abrechnung hat der Vorstand die Möglichkeit, die Gelder zurückzufordern.

Schriftliche Anträge auf Zuweisung der Fördermittel des Jahres 2015 für das Jahr 2016 mit einer genauen Beschreibung und Begründung des Projektes, Angaben zur Person der Antragstellenden (und der am Projekt beteiligten Personen) sowie einer Aufstellung der veranschlagten bzw. beantragten Kosten sind in einem Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten postalisch in einfacher Ausfertigung und elektronisch als pdf-attachment bis zum 31. März 2016 an den Vorsitzenden des DPV zu richten. Es zählen der Poststempel und das Eingangsdatum der E-Mail.

30. Oktober 2015
Für den Vorstand des DPV

Prof. Dr. Jens Kamlah : Vorsitzender

Prof. Dr. Jens Kamlah
Vorsitzender
jens.kamlah@uni-tuebingen.de

Universität Tübingen
Biblisch-Archäologisches Institut
Liebermeisterstraße 12-14
D-72076 Tübingen
Fax: +49/(0)7071/29-5433

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